Kosten & Krankenkassen

Kosten transparent besprechen

Bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen kann die Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung übernehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Erwachsenen besteht eine Leistungspflicht der GKV grundsätzlich nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erfordern.

Wenn eine GKV-Behandlung bewilligt ist, wird während der Behandlung zunächst ein gesetzlicher Eigenanteil erhoben, der nach planmäßigem Abschluss nach den gesetzlichen Regeln erstattet werden kann.

Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, klären wir anhand des konkreten Befunds und Versicherungsstatus.